Grundsätzlich unterliegen alle bestimmungsgemäßen Verschleißteile des Anbauverdichters insbesondere Dichtungen, Elastomere, Dämpfungselemente und Hydraulikschläuche nicht der Gewährleistung.
Schäden, die aus einer falschen Handhabung resultieren oder aus dem Betrieb nicht korrespondierender Hydraulikeinstellungen, unterliegen nicht der Gewährleistung.